Wer seine Tätigkeit pro freiberuflich in hinblick auf den Gradgeblichen Paragrafen 18 des Einkommenssteuergesetzes hält, muss einen Heiratsantrag beim zuständigen Fiskus ausliefern. Dieses entscheidet letztlich im zuge dessen, ob der Stand Freiberufler eigentlich gewährt wird. Grundsätzlich ja, sie müssen jedoch Aus bei dem Gewerbeamt angeme